Nebenkostenabrechnung

Bei vielen Mietern sorgt die jährliche Nebenkostenabrechnung für einen regelrechten Schock. Es wird stets empfohlen nachzuprüfen, was in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist und berechnet wird. Denn oft befinden sich Kosten drin, welche nicht in die Nebenkostenabrechnung reingehören.

Was in die Nebenkostenabrechnung darf und was nicht

Damit man auch wirklich einen Überblick bekommt, sollte man sich unbedingt darüber informieren, was in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet und berechnet werden darf und was nicht. Denn nur so kann man auch stets die Kosten überprüfen und merkt sofort, wenn etwas nicht reingehört. In die Nebenkostenabrechnung dürfen alle Kosten für die Heizung, für das Warmwasser, für den Hausmeister, für den Fahrstuhl, fall einer im Haus vorhanden ist, für die Gartenpflege, für Straßenbeleuchtungen und auch für die Müllabfuhr. Kosten für die Heizung wie auch für das Warmwasser werden nach Verbrauch berechnet. Alle anderen Nebenkosten verteilt der Vermieter auf alle Parteien im Haus. So zahlt jede Partei einen bestimmten Anteil der Summe. Auch muss man zahlen, wenn man zum Beispiel den Aufzug nicht verwendet, da man im Erdgeschoss wohnt. Oder auch den Garten, welcher zum Haus gehört, nicht nutzt. Diese Kosten dürfen allerdings stets in der Nebenkostenabrechnung auftauchen und müssen vom Mieter auch bezahlt werden. Was allerdings nicht in die Nebenkostenabrechnung darf, sind Kosten für Renovierungen oder Malerarbeiten am Gebäude. Auch für Pflanzen, welche sich im Haus befinden oder Kosten, welche für die Verwaltung anfallen, gehen den Mieter nichts an.

Wenn man Kosten entdeckt, welche nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören

Entdeckt man Kosten, welche nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören, sollte man unbedingt den Vermieter kontaktieren. Man sollte keinesfalls die Kosten begleichen, bevor man zu dem Vermieter Kontakt aufgenommen hat. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter einen Einblick in allen Rechnungen zu gewähren, wenn unzulässige Kosten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Schlecht ist es nur, wenn der Vermieter weit weg wohnt. Denn Kopien aller Rechnungen muss der Vermieter nicht verschicken.

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